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   OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - I-6 U 191/09   

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https://dejure.org/2010,9533
OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - I-6 U 191/09 (https://dejure.org/2010,9533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2010 - I-6 U 191/09 (https://dejure.org/2010,9533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 (https://dejure.org/2010,9533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Anlage in Zertifikaten auf Basis des DivDax-Index; Pflicht des Anlageberaters zu Hinweisen auf das Insolvenzrisiko des Emittenten von Index-Zertifikaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Anlage in Zertifikaten auf Basis des DivDax-Index; Pflicht des Anlageberaters zu Hinweisen auf das Insolvenzrisiko des Emittenten von Index-Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Bamberg, 07.06.2010 - 4 U 241/09

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht der Bank über ihre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    gg) Ein allgemeiner Hinweis auf das Emittentenrisiko in dieser Form war ausreichend, weil für eine Realisierung dieses im Falle der E-B.V. und ihrer Garantiegeberin aus der damaligen Sicht nur theoretischen Risikos zum Zeitpunkt der Beratung der Klägerin im Mai 2007 noch keinerlei Anhaltspunkte bestanden und wirtschaftliche Anhaltspunkte, die eine Insolvenz der E-Bankengruppe hätten ernstlich als denkbar erscheinen lassen, zu diesem Zeitpunkt noch für niemanden zu erkennen waren (ebenso für das Jahr 2007 OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62 und für die erste Hälfte des Jahres 2008 z.B. OLG Köln WM 2010, 2035 ff .

    Tatsächlich wäre ein derartiger Hinweis noch nicht einmal erforderlich gewesen, da ihm neben den bereits dargelegten Hinweisen auf das allgemeine Emittentenrisiko der E-B.V. eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung ohnehin nicht zukommt (OLG Hamburg WM 2010, 1029 ff. = juris Rn 59 ff.; OLG Bamberg WM 2010, 1354, 1357 = juris Rn 54).

    Erst wenn das Gleichgewicht von Kunden- und Bankeninteresse wegen eines für den Kunden nicht erkennbaren (verdeckten) Vorteils der Bank gestört wird, besteht ein schützenswertes Interesse, über solche Vorteile aufgeklärt zu werden (OLG Bamberg WM 2010, 1354, 1357 = juris Rn 60 m.w.N.; OLG Hamburg WM 2010, 1029 = juris Rn 48 ff).

  • OLG Hamburg, 23.04.2010 - 13 U 117/09

    Lehman-Zertifikate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Tatsächlich wäre ein derartiger Hinweis noch nicht einmal erforderlich gewesen, da ihm neben den bereits dargelegten Hinweisen auf das allgemeine Emittentenrisiko der E-B.V. eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung ohnehin nicht zukommt (OLG Hamburg WM 2010, 1029 ff. = juris Rn 59 ff.; OLG Bamberg WM 2010, 1354, 1357 = juris Rn 54).

    Erst wenn das Gleichgewicht von Kunden- und Bankeninteresse wegen eines für den Kunden nicht erkennbaren (verdeckten) Vorteils der Bank gestört wird, besteht ein schützenswertes Interesse, über solche Vorteile aufgeklärt zu werden (OLG Bamberg WM 2010, 1354, 1357 = juris Rn 60 m.w.N.; OLG Hamburg WM 2010, 1029 = juris Rn 48 ff).

  • OLG Hamburg, 27.10.2011 - 6 U 190/09

    Schadensersatzansprüche nach Verletzung von Pflichten aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    = juris Rn 20; LG Kiel, Urteil vom 16. April 2010, 5 O 97/09 = Anlage BK 12 zu dem Parallelverfahren I-6 U 190/09, Seite 9).

    a) Abgesehen davon, dass es schon zweifelhaft sein dürfte, ob in Bezug auf die entsprechenden Anfragen der Klägerin bei der Beklagten überhaupt von dem für eine mögliche Haftung notwendigen - Abschluss eines erneuten Beratungsvertrages zwischen den Parteien ausgegangen werden kann, und abgesehen auch davon, dass sich aus der Verletzung eines solchen Beratungsvertrages jedenfalls die von der Klägerin erstrebte Rechtsfolge einer Rückabwicklung schon des ursprünglichen Kaufvertrages ohnehin nicht ableiten ließe, wäre ein Rat der Beklagten zum Behalten der Zertifikate nämlich auch zu den beiden genannten Zeitpunkten nicht zwangsläufig falsch gewesen, weil selbst noch bis zur Jahresmitte 2008 mit einer Insolvenz der Emittentin oder ihrer Muttergesellschaft tatsächlich nach wie vor nicht ernsthaft zu rechnen war (OLG Köln 2010, 2035 ff. = juris Rn 20; LG Kiel, Urteil vom 16. April 2010, 5 O 97/09 = Anlage BK 12 zu I-6 U 190/09, Seite 9).

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Dabei muss eine derartige Aufklärung nicht ausschließlich mündlich erfolgen, sondern sie kann wahlweise auch oder sogar ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden (BGH NJW-RR 2006, 1345 f. = WM 2006, 1288 f. = juris Rn 9; Beule, a.a.O. Kkap 7 Rn. 106).

    Auf der Grundlage des substantiierten und durch die vorgelegten Unterlagen untermauerten und nicht konkret bestrittenen Vortrages der Beklagten, ist außerdem zu Lasten der für ihre nicht ausreichende Aufklärung (primär) darlegungs- und beweispflichtigen (BGH NJW-RR 2006, 1345 f. = WM 2006, 1288 f. = juris Rn 9) Klägerin davon auszugehen, dass die genannten Produktinformationen auch schon Gegenstand des Beratungsgespräches gewesen und ihr bei dieser Gelegenheit in ihren wesentlichen Aspekten auch mündlich erläutert worden sind, so dass sie davon auch schon vor dem Abschluss des Kaufvertrages über die Zertifikate rechtzeitig Kenntnis nehmen konnte.

  • OLG Köln, 23.06.2010 - 13 U 222/09

    Pflichten des Anlageberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Eine solche Befragungstechnik ist auch in der empirischen Sozialforschung, in der Markt- und in der Wahlforschung üblich, in der Bevölkerung allgemein bekannt und schon aus sich selbst heraus für jedermann verständlich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Oktober 2010, I-9 U 21/10, Seite 8; OLG Köln WM 2010, 2035 ff = juris Rn 15).

    gg) Ein allgemeiner Hinweis auf das Emittentenrisiko in dieser Form war ausreichend, weil für eine Realisierung dieses im Falle der E-B.V. und ihrer Garantiegeberin aus der damaligen Sicht nur theoretischen Risikos zum Zeitpunkt der Beratung der Klägerin im Mai 2007 noch keinerlei Anhaltspunkte bestanden und wirtschaftliche Anhaltspunkte, die eine Insolvenz der E-Bankengruppe hätten ernstlich als denkbar erscheinen lassen, zu diesem Zeitpunkt noch für niemanden zu erkennen waren (ebenso für das Jahr 2007 OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62 und für die erste Hälfte des Jahres 2008 z.B. OLG Köln WM 2010, 2035 ff .

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Um eine echte Rückvergütung im Sinne der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2009, 2306 f. = juris Rn 31) handelt es sich dabei - wie bereits ausgeführt - ohnehin nicht.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Die Beratung der Bank muss richtig und sorgfältig sein und zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 ff. = WM 1993, 1455 ff. = juris Rn 14 ff. m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Die Beklagte hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich bei derartigen Indexzertifikaten auf einen Standardindex nicht um hochriskante Anlagen wie etwa bei Options- oder Termingeschäften handelt, sondern um allenfalls mäßig riskante Wertpapiere, die in ihren Chancen und Risiken einer deutschen Standardaktie durchaus vergleichbar sind (Beule in: Handbuch des Fachanwalts, Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, Kap. 7 Rn 93) und bei denen die Gefahr eines Totalverlustes schon wegen der Bezugnahme auf einen ganzen "Korb" verschiedener Aktien jedenfalls nicht höher, sondern sogar niedriger liegt als bei dem Direkterwerb einer einzelnen, in dem als Basiswert zugrunde liegenden Index gelisteten Aktie (BGHZ 160, 58 ff = WM 2004, 1774 ff = juris Rn 18).
  • BGH, 13.11.2008 - VII ZR 188/07

    Kein Vergleich nach Abtretung trotz Abtretungsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    Die Grundsätze der sog. Bond-Rechtsprechung sind daher im Rahmen der Anlageberatung auch in Bezug auf derivative Finanzprodukte wie insbesondere die hier im Streit stehenden Zertifikate ungeachtet der aufsichtsrechtlichen Neuregelungen durch das FRUG weiterhin gültig (Veil, WM 2007, 1821 ff.; Elixmann, BB 2009, 242).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09
    gg) Ein allgemeiner Hinweis auf das Emittentenrisiko in dieser Form war ausreichend, weil für eine Realisierung dieses im Falle der E-B.V. und ihrer Garantiegeberin aus der damaligen Sicht nur theoretischen Risikos zum Zeitpunkt der Beratung der Klägerin im Mai 2007 noch keinerlei Anhaltspunkte bestanden und wirtschaftliche Anhaltspunkte, die eine Insolvenz der E-Bankengruppe hätten ernstlich als denkbar erscheinen lassen, zu diesem Zeitpunkt noch für niemanden zu erkennen waren (ebenso für das Jahr 2007 OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62 und für die erste Hälfte des Jahres 2008 z.B. OLG Köln WM 2010, 2035 ff .
  • OLG Dresden, 11.05.2010 - 5 U 1178/09

    Lehman-Zertifikat, Kick-back

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2010 - 9 U 21/10

    Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank wegen der Insolvenz der

  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 5 U 112/10

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über versteckte Provisionen und

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also "anlegergerecht" sein (vgl. OLG Düsseldorf vom 16.12.2010, Az. 6 U 191/09 zitiert in juris Rdziff. 47).

    Die Beratung muss richtig und sorgfältig sein und zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGH, WM 1993, 1455 ff.; OLG Düsseldorf vom 16.12.2010, aaO., juris Rdziff. 47).

    weiterhin gültig (vgl. OLG Düsseldorf vom 16.12.2010, aaO., Rdziff. 49 mit Hinweis auf Podewils/Reisich, NJW 2009, 116, 119 f.; Veil, WM 2007, 1821 ff; Elixmann, BB 2009, 242 ).

  • LG Duisburg, 29.06.2012 - 10 O 224/11

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei einer unterlassenen

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen wie auch Provisionen im Sinne der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes setzen dabei ein Dreipersonenverhältnis voraus, bei dem die Bank dem Anleger das Produkt eines Dritten lediglich vermittelt (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.2011, XI ZR 178/10 - Juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2010, 6 U 191/09 - Juris).

    Dabei muss eine derartige Aufklärung nicht ausschließlich mündlich erfolgen, sondern sie kann wahlweise auch oder sogar ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.12.2010, 6 U 191/09 - juris).

    Dabei muss - wie ausgeführt - eine derartige Aufklärung nicht ausschließlich mündlich erfolgen, sondern sie kann wahlweise auch oder sogar ausschließlich in schriftlicher Form durchgeführt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.12.2010, 6 U 191/09 - juris).

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZR 51/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Konkludenter Abschluss eines

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in juris (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 6 U 191/09) veröffentlichten Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Zertifikaten der

    (1) Konkrete Umstände, die eine Insolvenz der Lehman-Bankengruppe hätten als ernstlich denkbar erscheinen lassen und die für die Beklagte bei der gebotenen Überprüfung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen in irgendeiner Weise zu erkennen gewesen wären, können auf der Grundlage des beiderseitigen Parteivortrages weder festgestellt werden, noch sind sie von der Klägerin auch nur in nachvollziehbarer Weise dargelegt worden (vgl. für Parallelverfahren z.B. auch schon Senat, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I-6 U 191/09 - = juris Rn 87; OLG Dresden, WM 2010, 1403 ff = juris Rn 32; OLG Frankfurt WM 2010, 613 ff = juris Rn 64 ff; OLG Bamberg WM 2010, 1354 ff = juris Rn 62; OLG Köln WM 2010, 1354 ff = juris Rn 20 sowie - für ein anderes Kreditinstitut - jetzt auch BGH DB 2011, 2649 ff. = juris Rn 24).
  • LG Wiesbaden, 05.05.2011 - 2 O 66/10

    Zur anleger- und anlagegerechten Kundenberatung durch Banken beim Vertrieb von

    Letzteres erscheint vorliegend ausdrücklich aufklärungsbedürftig, auch wenn grundsätzlich der Hinweis auf den Totalverlust in allgemeiner Form in den "Basisinformationen für Vermögensanlagen in Wertpapieren" für ausreichend gehalten wird (vgl. OLG Düsseldorf vom 16.12.2010, Az. 1-6 U 191/09).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2012 - 8 U 7/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei Empfehlung von

    Eine solche Befragungstechnik ist, ohne dass es für die beiden Stufen zwischen den äußeren Spalten mit den Überschriften "stimme nicht zu" und "stimme voll zu" eigener Überschriften bedurfte, bereits aus sich selbst heraus für jedermann verständlich, im Übrigen in der empirischen Sozialforschung, in der Markt- und in der Wahlforschung üblich sowie in der Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2010 - I-6 U 191/09, Umdr. S. 19 f.).
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